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Ausbildung und praktische Erfahrung

Während der gesamten Zeit meines Studiums und der Ausbildung zum Rechtsanwalt war ich vorwiegend haupt-, teils auch nebenberuflich, zunächst als Vertragsbediensteter, dann als Gemeindebeamter in der Gemeindeverwaltung tätig.

 

Insgesamt 22 Jahre praktische Erfahrung, davon 13 Jahre als Amtsleiter, führten zu einer umfassenden Spezialisierung in den verschiedensten Bereichen des Gemeinderechts.

 

In meiner Diplomarbeit beschäftigte ich mich umfassend mit raumordnungs-, in meiner Dissertation mit baurechtlichen Fragestellungen.

Unterstützung für Gemeinden

Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsberater begleite ich zahlreiche Gemeinden bei der Abwicklung von „schwierigen“ verwaltungsrechtlichen Verfahren. Dazu zählt das Erarbeiten von Bescheidentwürfen, Unterstützung der Verhandlungsleiterin bzw. des Verhandlungsleiters bei der Durchführung von mündlichen Verhandlungen und Beratung von Kollegialorganen bei Entscheidungsfindungen.

 

Ich vertrete Gemeinden im Zusammenhang mit durchzusetzenden bzw. der Abwehr gegen sie gerichteter zivilrechtlicher Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten. Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei ua. das Amtshaftungsrecht.

 

Im Bereich des Strafrechts verteidige ich Organwalter der Gemeinden bei wider sie erhobenen Tatvorwürfen im Zusammenhang mit Amtsdelikten.

 

Vertretung von Gemeinden, aber auch Mitarbeitern der Gemeinden, bei Rechtsproblemen im Bereich des „Gemeindedienstrechtes“ runden das breite Leistungsspektrum ab.

 

Ihr Gerald Priller